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3. Konzept- und Ideenschutz 

Hat der potentielle Kunde Websquirrel vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Websquirrel dieser Einladung noch vor Abschluss des Vertragesnach, so gilt nachstehende Regelung:

  1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Websquirrel treten der potentielle Kunde und Websquirrel in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
  2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass Websquirrel bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
  3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Websquirrel ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
  4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eine Eigenart haben und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
  5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Websquirrel im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Vertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
  6. Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Websquirrel Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Websquirrel binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
  7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Websquirrel dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Websquirrel dabei verdienstlich wurde.
  8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Websquirrel ein.