Beitragsseiten

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

  1. Alle Leistungen von Websquirrel, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, insbesondere Rohdaten und offene Computerdateien, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Websquirrel und können von Websquirrel jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. 
  2. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Websquirrel jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Websquirrel setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Websquirrel dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Websquirrel, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
  3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Websquirrel, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Websquirrel und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
  4. Für die Nutzung von Leistungen von Websquirrel, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Websquirrel erforderlich. Dafür stehen Websquirrel und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  5. Für die Nutzung von Leistungen von Websquirrel bzw. von Werbemitteln, für die Websquirrel konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung von Websquirrel notwendig.
  6. Für Nutzungen gemäß Abs 5. steht Websquirrel im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
  7. Der Kunde haftet Websquirrel für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
  8. Ein Miturheberrecht des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.